„KfW-Programm Nr. 298 (Wohngebäude) / 299 (Nichtwohngebäude) für Investoren“ – so der Titel des neuen Neubauförderungsprogrammes der Bundesregierung, geltend seit dem 01.03.2023 mit dem Ziel, Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus eines Gebäudes zu reduzieren.
Vor dem Hintergrund, bis 2045 in Deutschland einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen zu wollen, erklären sich auch die sehr anspruchsvollen Anforderungen, um überhaupt an die Förderung in Form von zinsverbilligten Darlehen zu kommen:
Förderstufe 1
Das Gebäude erreicht die Effizienzhausklasse 40 und ein Energieeffizienzexperte bestätigt zudem, dass in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausgestoßen wird, dass die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus“ erfüllt werden.
Zu beachten ist, dass genau diese Anforderungen an das QNG-Siegel PLUS zum 01.01.2023 verschärft wurden. Waren es bisher im Gebäudezyklus 28 kg CO2 / m² im Jahr, die erreicht werden durften, sind es jetzt nur noch 24 kg CO2 / m² im Jahr. Unverändert darf der Primärenergiebedarf von 96 kWh / m² im Jahr nicht überschritten werden.
Förderstufe 2
Zusätzlich zur Effizienzhausklasse 40 muss das Gebäude alle Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllen. Hierzu bedarf es der Beratung und Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten sowie QNG-Nachhaltigkeitsberaters und der Einbindung einer QNG-Zertifizierungsstelle.
Für beide Förderstufen gilt, dass keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse erfolgen darf.
Aus dem Fördertopf von derzeit 750 Mio. EUR stehen dann für 100 % der förderfähigen Kosten
- in der Förderstufe 1 bis zu EUR 100.000,00 je Wohneinheit (für Nichtwohngebäude EUR 2.000 / m², max. 10 Mio. EUR je Vorhaben) und
- in der Förderstufe 2 bis zu EUR 150.000,00 je Wohneinheit (für Nichtwohngebäude EUR 3.000 / m², max. 15 Mio. EUR je Vorhaben) als zinsverbilligte Darlehensmittel zur Verfügung. Mit dem Fördertopf wird die Zinsverbilligung von bis zu 4 % für die erste Zinsbindung von 10 Jahren bezahlt.
Tilgungszuschüsse oder Zuschüsse für die Kosten der Baubegleitung entfallen. Allerdings gehören die Beratungskosten für den Energieeffizienzexperten sowie den Nachhaltigkeitsberater, als auch die Zertifizierungskosten für das QNG-Siegel zu den förderfähigen Maßnahmen.
Die Verantwortlichkeit für dieses Neubau-Programm wechselte vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter Robert Habeck zum Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und liegt somit in den Händen von Klara Geywitz. Die Antragstellung verbleibt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein durchleitendes Kreditinstitut.
Da das neue Programm weiterhin Teil der BEG ist, bleibt es bei vielen bestehenden Regularien, dennoch sind laut KfW einige Details noch in Klärung. Wir halten Sie hierüber gern informiert.
Mit folgenden zinsvergünstigten Konditionen ist das Programm am 01.03.2023 gestartet:
- Variante 10/10/10* – > 1,01% p.a.
- Variante 10/02/10 – > 0,01% p.a.
- Variante 25/03/10 – > 0,70% p.a.
- Variante 35/05/10 – > 0,90% p.a.
*Laufzeit / tilgungsfreie Jahre / Zinsbindung
Die Antragstellung muss weiterhin grundsätzlich vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bzw. dem Kaufvertrag für den Ersterwerb erfolgen. Es ist aber möglich, bereits nach einem dokumentierten Beratungsgespräch, z.B. durch unsere Finanzierungsspezialisten, auf eigenes Risiko doch bereits Liefer- und Leistungsverträge zu schließen; für Kaufverträge gilt dies jedoch nicht. Der Abruf der bewilligten Mittel kann innerhalb von 12 Monaten ohne Bereitstellungsprovision erfolgen. Die Abruffrist kann um weitere 24 Monate verlängert werden, allerdings fallen dann Bereitstellungszinsen von aktuell 0,15% je Monat auf die noch nicht abgerufenen Beträge an.
Unabhängig von der Kreditlaufzeit bietet die KfW nur Zinsbindungen von 10 Jahren an.
Wie auch bei Finanzierungen von Sanierungsvorhaben können Sie mit dem Dr. Klein-EnergieEffizienzDarlehen (DEED) https://www.drklein-wowi.de/finanzierung/ unter Einbindung eines zinsgünstigen Bausparvertrages schon bei Abschluss des KfW-Darlehens Zinssicherheit für bis zu 30 Jahren für ihr Unternehmen schaffen.
Sprechen Sie uns hierzu und zu Fragen rund um das neue KfW-Programm gerne an.
Sofern Sie über die Zinsentwicklung in den Programmen 261 (BEG Sanierung) und 298 (Klimafreundlicher Neubau) informiert werden möchten und diesen Service von uns bisher nicht nutzen, melden Sie sich gern für unsere Konditionsmeldung per E-Mail unter folgender Adresse an: Eilmeldung@drklein-wowi.de